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Wir sind eine renommierte, international tätige Kanzlei von Patent- und Rechtsanwälten im Zentrum von München. Die Mandanten unseres Büros sind in der Mehrzahl international tätige Firmen aus dem In- und Ausland. Mitscherlich setzt sich aus neun Partnern und 100 Mitarbeitern zusammen.
Ingenieur (Elektrotechnik, Nachrichtentechnik, Maschinenbau), Physiker, Informatiker, Chemiker (w/m/d)
mit breit gefächertem technischen Interesse insbesondere auf dem Gebiet der Elektrotechnik, Informationstechnologie, Mechanik oder Chemie sowie guten Englischkenntnissen:
- als Kandidaten zur Ausbildung zum Deutschen und Europäischen Patentanwalt, und
- als Patent-Ingenieure zur sachlichen Bearbeitung von deutschen und internationalen Patentanmeldungen.
- als Deutscher Patentanwalt und/oder Europäischer Patentanwalt zur sachlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
Einsteiger/-innen auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtschutzes werden gerne eingearbeitet
Wir sind eine international tätige Kanzlei von Patent- und Rechtsanwälten im Zentrum von München und betreuen unsere Mandantschaft in allen Aspekten des gewerblichen Rechtsschutzes. Wir decken sämtliche technischen Gebiete ab. Unser Schwerpunkt liegt jedoch im Bereich Nachrichtentechnik und Informationstechnik. Alle Patentanwälte sind auch als Europäische Vertreter zugelassen.
Mandanten unseres Büros sind in der Mehrzahl international tätige Firmen im In- und Ausland.
Unser Team setzt sich aus acht Partnern und über 80 Mitarbeitern zusammen.
Wir suchen Physiker und Ingenieure, um diese als Nachwuchskräfte für unser Büro zum Patentanwalt und zum Europäischen Patentvertreter auszubilden.
Zu den Aufgaben des Patentanwaltes gehört das Ausarbeiten von Schutzrechtsanmeldungen, das Verteidigen von Schutzrechten seiner Mandanten sowie die Unterstützung der Mandanten bei Angriffen auf fremde Schutzrechte.
Ein weiterer Aufgabenbereich betrifft die Beratung der Mandanten im Hinblick darauf, ob geplante Produkte fremde Schutzrechte verletzen oder ob Produkte von Wettbewerbern die eigenen Schutzrechte verletzen.
Um einen geographisch möglichst umfangreichen Schutz zu erhalten, werden Schutzrechte nicht nur im Inland, sondern häufig auch im Ausland (Europa, USA, Japan usw.) angemeldet. Der Patentanwalt muss daher meistens eine umfangreiche Korrespondenz mit ausländischen Patentämtern bzw. Kollegen in aller Welt führen. Die Korrespondenz erfolgt in der Regel in englischer Sprache.
Da die Mandanten der Patentanwälte meistens nicht am Ort des Büros ansässig sind, beschränkt sich die Tätigkeit des Patentanwalts nicht auf sein Büro, sondern bedingt auch entsprechende Reisen zu den Mandanten, häufig auch ins Ausland.
Der Patentanwalt ist vor den deutschen Patentbehörden vertretungsberechtigt. Mit der Zusatzqualifikation des Europäischen Patentvertreters ist der Patentanwalt auch vor dem Europäischen Patentamt vertretungsberechtigt.
Der Patentanwalt ist Unternehmer und sein eigener Chef. Der freie Beruf garantiert einen direkten Bezug zwischen Einsatz und Erfolg. Der Kontakt mit kreativen Menschen, neuester Technik und ständig wechselnden Problemen gewährleisten ein interessantes und ausgefülltes Berufsleben.
Die meisten Patentanwälte schließen sich – wie auch in unserem Fall – zu Sozietäten zusammen und üben ihren freien Beruf gemeinsam aus. Sie können auf diese Weise großen Firmen ein weites Spektrum verschiedener Fachrichtungen anbieten. Daneben mindert der Zusammenschluß das eigene Risiko bei Krankheit und Urlaub, ohne daß die persönlichen Gestaltungsmöglichkeiten in ernst zu nehmender Weise eingeschränkt werden.
Der Beruf des Patentanwalts ist eine interessante Mischung aus Naturwissenschaften, Jura, Sprachen und Betriebswirtschaft. Der Patentanwalt muß neueste Erfindungen und technische Probleme in aller Tiefe verstehen und in der Lage sein, den abstrakten Kern zu erkennen. Er muß ferner seine Gedanken klar und verständlich in deutscher und englischer Sprache formulieren können. Nicht zuletzt muß der Patentanwalt kontaktfreudig und die Fähigkeit haben, ein vertrauensvolles Verhältnis zu vorhandenen und zukünftigen Mandanten aufzubauen. Sein Büro muß der Patentanwalt nach unternehmerischen Gesichtspunkten und mit guter Menschenführung organisieren.
Die Nachfrage nach jungen Patentassessoren und Patentanwälten, insbesondere der von uns bevorzugten Fachrichtungen, ist sowohl seitens der freien Patentanwaltschaft als auch seitens der Industrie sehr groß. Der Grund für die hohe Nachfrage ist vor allem das stürmische Wachstum innovativer Industriebereiche im In- und Ausland.
Zur Zeit sind in Deutschland ca 2.300 Patentanwälte zugelassen. Die Zahl der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte ist etwa um den Faktor 100 höher.
Da der Beruf des Patentanwalts eng mit der innovativen Entwicklung in Industrie und Gesellschaft verbunden ist, kann davon ausgegangen werden, dass dieser Berufsstand weiterhin seine soziale Berechtigung und gesellschaftliche Reputation behält, und es ist zu erwarten, dass er auch mögliche gesellschaftspolitische Änderungen unbeschadet überstehen wird.
Die Verdienstmöglichkeiten für Patentanwälte waren – jedenfalls in der Vergangenheit – überdurchschnittlich. Der durch die besonders lange Ausbildung bedingte Einkommensnachteil konnte bisher in der Regel in wenigen Jahren aufgeholt werden.
Wir bilden unsere jungen Kollegen zum Patentanwalt und zusätzlich zum Europäischen Patentvertreter aus. Das setzt ein technisches Diplom der Fakultät Physik oder Elektrotechnik an einer deutschen oder an einer vergleichbaren ausländischen Universität oder Technischen Hochschule voraus. Für Absolventen von Fachhochschulen gibt es Sonderbestimmungen, die hier nicht erläutert werden sollen.
Die Patentämter verlangen ferner eine einjährige Industrietätigkeit. Praktika u. dgl. gelten in der Regel als anrechenbare Tätigkeit.
Vorbedingung für die Ausbildung in unserem Büro sind ferner ausgezeichnete englische Sprachkenntnisse sowie möglichst auch Sprachkenntnisse in französischer Sprache.
Eine Promotion kann von Vorteil sein. Wir geben jedoch einem möglichst frühen Berufseintrittsalter den Vorzug.
Die Ausbildungsdauer ist mindestens drei Jahre. Die meisten Patentanwaltskandidaten ziehen es vor, zunächst zum frühestmöglichen Zeitpunkt – nach drei Jahren – die Prüfung zum Europäischen Patentvertreter abzulegen und ein Jahr später – also nach vier Jahren – die Prüfung zum Patentanwalt. Die Ausbildung in unserem Büro erfolgt durch einen erfahrenen Anwalt, der den jungen Kollegen in alle vorkommenden Anwaltstätigkeiten einbindet.
Die ersten drei Jahre Ausbildungszeit erfolgen in unserem Büro. Am Ende des dritten Ausbildungsjahres kann der Kandidat die Prüfungen zum Europäischen Patentvertreter ablegen. Dies ist der frühestmögliche Zeitpunkt, den das Europäische Patentamt zulässt.
Die Ausbildung im letzten Ausbildungsjahr vor der Prüfung zum Patentanwalt ist eine Referendartätigkeit beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Bundespatentgericht oder bei einem Landgericht für Patentstreitsachen.
Die bei uns in Ausbildung befindlichen zukünftigen Kollegen beziehen in der Zeit, in der sie in unserer Kanzlei tätig sind, ein angemessenes Gehalt. Im letzten Ausbildungsjahr, in der die Anwaltskandidaten eine Referendartätigkeit beim Patentamt oder beim Gericht absolvieren müssen, bieten wir ihnen die Möglichkeit, ihren Unterhalt durch freiberufliche Arbeit für unser Büro zu verdienen.
Unser Hauptinteresse bei der Ausbildung jungen Kollegen besteht darin, unter diesen zukünftige Partner für unsere Anwaltsozietät zu finden. Wir sind deshalb bestrebt, unseren Kandidaten eine möglichst gute und umfassende Ausbildung zukommen zu lassen.
Sollte Sie das vorstehend beschriebene Berufsbild des Patentanwalts bzw. des Europäischen Patentvertreters ansprechen, so wenden Sie sich bitte an unseren Partner, Herrn Dr. Markus Graf (Tel. 089-55 23 10), oder schreiben Sie uns. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.